Gemeinde.Berwang
Information zum Jahreswechsel/Abfeuern von Feuerwerkskörpern!
Liebe Gemeindebürger/innen,
wie euch sicherlich bereits bekannt ist wurden vom Land Tirol und der Bezirkshauptmannschaft Reutte Verordnungen betreffend des Verbots des Feuerentzündens im Wald und in Waldnähe erlassen.
Grundsätzlich ist in Österreich gemäß § 38 Absatz 1 Pyrotechnikgesetz 2010 – PyroTG 2010 die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 (oder höher) im Ortsgebiet generell verboten.
Des Weiteren ist entsprechend § 40 Absatz 1 Forstgesetz 1975 – ForstG 1975 im Wald generell und, soweit Verhältnisse vorherrschen, die die Ausbreitung eines Waldbrandes begünstigen,
auch in Waldnähe (Gefährdungsbereich), das Entzünden oder Unterhalten von Feuer durch hierzu nicht befugte Personen und der unvorsichtige Umgang mit feuergefährlichen Gegenständen verboten.
Hierzu zählt auch das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen (Feuerwerkskörper), wie insbesondere von Zündhölzern und Rauchwaren.
Neben den Sicherheitsaspekten zum Schutz unserer Natur und Umwelt ist es auch für viele Mitmenschen und der gesamten Tierwelt (Haus- und Wildtiere) eine enorme Belastung.
Es sollte uns allen bewusst sein, dass das Abfeuern von Feuerwerkskörpern viel Gefahr, Lärm, Müll und Stress für Mensch und Tier mit sich bringt.
Um im Sinne der Natur, unserer Mitmenschen und Tierwelt zu handeln, ist auf das Abfeuern von Feuerwerkskörpern zu verzichten.
Nur so können wir einen Beitrag leisten, dass der Jahreswechsel rücksichtsvoller, sicherer, ohne Lärm und ohne Müllberge gefeiert wird.

